Die Berufsunfähigkeits-Versicherung für Kinder
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
Wir versichern das gesamte Arbeitsleben Ihres Kindes. Ohne wenn und aber!
Schließen Sie für Ihr Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab, solange es noch in der Pflichtschule ist. Die Versicherung bleibt ein ganzes Arbeitsleben lang gültig. Und kostengünstig. Unabhängig davon, für welchen Beruf es sich entscheiden wird.
Was will Ihr Kind einmal werden?
Sorgen Sie vor
mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung für Kinder
Je früher desto besser: Wenn Sie für Ihr Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, sollten Sie das noch während der Pflichtschulzeit tun. Denn sobald es eine Berufsausbildung beginnt, zählt für die Versicherung die Berufswahl (auch dann, wenn Ihr Kind eine berufsbildende Schule besucht).
Lebenslang günstige Prämien
Unabhängig von staatlichen Leistungen
Voller Schutz von Kindheit an
Keine
Meldepflicht
Weltweite Unfall- und BU-Versicherung
Unabhängig von der späteren Berufswahl
Warum brauchen Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Warum brauchen Kinder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?
1. Die spätere Berufswahl ist kein Ausschlussgrund für die Versicherung
Wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt, kann es schon zu spät sein. Denn viele Berufe werden gar nicht versichert, andere nur zu sehr hohen Prämien. Wenn Sie die Versicherung bereits VOR der Ausbildung abschließen, bleibt sie für immer bestehen. Selbst, wenn Ihr Kind einen Beruf ergreift, der eigentlich nicht versichert werden würde.
Mit einem Klick auf den folgenden Button sehen Sie einige der betroffenen Berufe
2. Die Prämie bleibt immer gleich günstig
Schulwechsel? Berufswechsel? Kein Problem. Wir wissen, wie schnell sich Interessen und auch Berufsbilder ändern können. Deshalb bleibt die Versicherungsprämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihres Kindes immer gleich günstig. Ganz egal, welche Wege die berufliche Laufbahn irgendwann einmal nimmt.
3. Voller Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall
Leider sind auch Kinder nicht vor Unfällen und Krankheit gefeit. Und auch wenn sie noch keinen Beruf ausüben, wirken sich solche Ereignisse auf die berufliche Laufbahn aus. In diesen Fällen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, wenn Ihr Kind nicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Selbst dann, wenn es wegen gesundheitlichen Einschränkungen zu einem Schulwechsel gezwungen ist.
4. Keine Meldepflicht für Risikogruppen
Wenn Ihr Kind später einmal einen risikoreichen Beruf wählt oder eine Extremsportart ausübt, hat das keine Auswirkungen auf die Versicherung. Es gibt nicht mal eine Meldepflicht. Sollte es jedoch von einem riskanten Beruf zu einem anderen mit geringerem Risiko wechseln, kann sich das positiv auf die Versicherungsprämie auswirken.
5. Garantierte monatliche Rente auch bei Umschulung
Wenn Ihr Kind eines Tages den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann (wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung) und deswegen einen anderen Beruf ergreift, bekommt es trotzdem die monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, solange der Verdienst maximal 80 % des vorherigen beträgt.